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Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung, Naturschutz sind für bestehende wie sich entwickelnde Unternehmen Begriffe, denen Sie sich stellen müssen, aber oft auch Reizwörter.
Die hier angebotenen Sachverständigenleistungen sollen Ihnen z. B. bei Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren helfen, notwendige Anforderungen im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie wirkungsvoll, effizient und qualitätsgerecht zu erfüllen.
Das erfolgt, indem Sie bei Genehmigungsanträgen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder
anderen Zulassungsanträgen, in spezifischen Fragen der Anlagensicherheit, durch die Erstellung von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. Umweltberichten nach Baugesetzbuch (BauGB) oder bei der Bewertung und Einstufung gehandhabter Stoffe und Gemische gutachtlich unterstützt werden.
Für komplexe Projekte werden die komplette Projektbegleitung und die Koordinierung der verschiedenen Sachverständigenleistungen übernommen.

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